26+ Hochzeitsfeier Erlaubt Sachsen

In den letzten wochen konnten die sachsen immer.
Hochzeitsfeier erlaubt sachsen. Großveranstaltungen sind in sachsen bis 31 08 2020 verboten. In schleswig holstein darf eine person für maximal zwei stunden zu besuch kommen. Juli sollen bis zu 50 menschen erlaubt sein. Zu professionell organisierten festen wie hochzeiten trauerfeiern oder veranstaltungen wie fachtagungen vereinstreffen oder parteiversammlungen dürfen unter freiem himmel bis zu 1000 menschen. Grundsätzlich müssen hochzeiten aktuell nicht abgesagt werden. Hochzeiten und familienfeiern in gastronomiebetrieben oder in von dritten überlassenen räumlichkeiten sind mit bis zu 50 teilnehmern seit dem 06 06 2020 wieder erlaubt sofern die hygieneregeln siehe hier https www coronavirus sachsen de download sms allgemeinverfuegung hygienemassnahmen 2020 05 12 pdf eingehalten werden können. Gedrückt werden darf sich also nicht.
Es gibt jedoch einschränkungen und ausnahmen für hochzeiten die in den nächsten wochen stattfinden sollten. Wir wollen euch hier die wichtigsten infos und tipps zusammen stellen um die situation und allgemeine unsicherheit bestmöglich durchzustehen. Im freistaat sachsen gelten die drei wesentlichen grundlagen zur verhinderung von infektionen mit dem corona virus auch künftig weiter. Weiter keine größeren feiern in sachsen erlaubt hauptinhalt. Zu professionell organisierten feiern wie hochzeiten trauerfeiern oder. 13 05 2020 13 57 uhr hochzeit geburtstag taufe. Aber dennoch gelten einige regeln.
In alten und pflegeheimen in sachsen anhalt ist eine stunde besuch pro tag von einer person erlaubt. Was erlaubt ist und was nicht endlich kann 2020 wieder auf die liebe mit freunden und familie angestoßen werden. Mit voller wucht trifft uns eine völlig unerwartete situation. Es sind private feiern mit bis zu 20 menschen erlaubt ab 2. Hochzeit feiern in der corona krise. Kontaktbeschränkungen abstandsgebot von 1 50 meter zwischen personen im öffentlichen raum sowie die pflicht zur mund nase bedeckung bei der benutzung öffentlicher verkehrsmittel von reisebussen und regelmäßigen fahrdiensten sowie im einzelhandel.